Der Kreisjugendring Ostalb e.V. ist kein kommerzieller Reiseveranstalter. Wir versuchen soziale Gegebenheiten weitestgehend zu berücksichtigen, so dass eine Teilnahme auch bei geringerem Einkommen möglich wird. Außerdem arbeiten alle unsere Mitarbeiter ehrenamtlich und tragen somit dazu bei, die Teilnahmegebühren erschwinglich zu halten. Dementsprechend dürfen an unsere Freizeitangebote nicht die gleichen Maßstäbe angesetzt werden, wie dies bei kommerziellen Anbietern der Fall sein mag. Wir werden wie in der Vergangenheit auch dieses Jahr gemeinsam mit unseren Mitarbeitern alles in unseren Kräften stehende dafür tun, dass die Freizeitangebote wie geplant ablaufen. Dennoch wird es sich nicht vermeiden lassen, dass es hier und da zu Abweichungen oder Änderungen im Programmablauf kommen wird. Außerdem verstehen wir unsere Mitarbeiter nicht als Animateure, Pausenclowns oder Serviceleistende. Im Gegenteil: Wir erwarten von all unseren Teilnehmer, dass sie sich – altersgemäß natürlich – selbst aktiv mit einbringen und mit zum Gelingen unserer Freizeitangebote beitragen. Wir bieten keinen Individualtourismus und erwarten dementsprechend von allen Teilnehmern, dass sie sich in die Gruppe einbringen, Gruppenregeln akzeptieren und ihr Verhalten den in unserer Maßnahme geltenden Normen anpassen.

Anmeldung

Anmeldungen können online auf www.kjr-ostalb.de oder schriftlich erfolgen. Sie gelten als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Kreisjugendring Ostalb e.V. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kreisjugendring die Teilnahme ausdrücklich bestätigt. Es werden vom KJR nur die für die Verwaltung unbedingt notwendigen Daten in EDV gespeichert.

Anmeldeverfahren

Es gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf eine Teilnahme.

Leistungen

Der Kreisjugendring schuldet aus dem Vertrag ausschließlich die Leistungen, die in der Angebotsausschreibung genannt sind.

Bezahlung

Sie erhalten nach der Anmeldung eine Bestätigung, in der Sie zu einer Anzahlung in Höhe von 75,00 € aufgefordert werden. Der Restbetrag wird vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Freizeitangebots fällig. Erst nach Entrichtung des vollständigen Teilnahmebeitrages ist eine Teilnahme möglich. Sollte zwei Wochen vor Freizeitbeginn der Teilnahmebeitrag noch nicht vollständig auf unserem Konto eingegangen sein, behält sich der Kreisjugendring den Ausschluss von der Freizeit vor. Alle Zahlungen sind durch Überweisung auf unser Konto mit der IBAN: DE08 6145 0050 0110 0404 24 und der BIC: OASPDE6AXXX bei der Kreissparkasse Ostalb oder bar direkt in der Geschäftsstelle zu leisten. Bitte stellen Sie dabei sicher, dass die Zahlungen rechtzeitig auf unser Konto eingehen, damit es zu keinen nachteiligen (finanziellen) Folgen für Sie durch etwaige Verspätungen kommt. Weitere Infos über die Zahlungsregelungen bzw. über Zuschussmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.

Rücktritt

Ein Rücktritt von einer Freizeit soll zur Beweissicherung schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Kreisjugendring. Tritt ein Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder aber tritt er ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Freizeit nicht an, kann der Kreisjugendring eine angemessene Entschädigung für die getroffene Reisevorbereitung und für seine Aufwendungen verlangen.

  • Bis zum 40. Tag vor Maßnahmenbeginn 10 % des Teilnahmebeitrags
  • vom 39. bis 27. Tag vor Maßnahmenbeginn 20 % des Teilnahmebeitrages
  • vom 28. bis 13. Tag vor Maßnahmenbeginn 50 % des Teilnahmebeitrages
  • vom 14. bis 8. Tag vor Maßnahmenbeginn 75 % des Teilnahmebeitrages
  • vom 7. Tag bis Maßnahmenbeginn 100 % des Teilnahmebeitrages

jedoch mindestens 25,00 €.

Wird der Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt, ist der volle Teilnahmebeitrag zu entrichten.

Rücktritt und Kündigung durch den KJR

Der KJR kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien etc.) erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich wird. Im Eintrittsfall erfolgt die sofortige Benachrichtigung der Teilnehmer. Den bis dahin entrichteten Teilnahmebeitrag erhält der Teilnehmer in diesem Fall in voller Höhe zurück. Der Kreisjugendring kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung ausdrücklich genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten: Der Kreisjugendring ist verpflichtet, den Teilnehmern gegenüber die Absage des Freizeitangebotes unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass das Freizeitangebot nicht stattfindet.

Bei einem unvorhersehbaren Abbruch einer bereits laufenden Freizeit aufgrund außergewöhnlicher Umstände (s.o.) erhält der Teilnehmer anteilig den Teilnehmerbeitrag angerechnet auf die ausgefallenen Tage erstattet. Berechnungsgrundlage sind maximal 50% des Tagessatzes je ausgefallener Tage.

Sonstige Ausschlussregelung seitens des KJR

Bei vorzeitiger Abreise während des Freizeitangebots besteht kein Rückerstattungsanspruch des Teilnahmebeitrages. Wir erlauben uns, Kinder und Jugendliche, die ohne triftigen Grund frühzeitig aus einem unserer Freizeitangebote abgeholt werden, im Folgejahr auf die Warteliste zu setzen. Anderweitige Urlaubspläne stellen keinen triftigen Grund dar! Alle Teilnehmer sind verpflichtet, den Anordnungen der jeweiligen Leitung unbedingt Folge zu leisten. Ein Verstoß dagegen kann bei dadurch entstehender Gefährdung der Maßnahme zum Ausschluss des Teilnehmers führen. In diesem Fall gehen die zusätzlich entstehenden Kosten (vorzeitige Rückreise, gegebenenfalls zuzüglich Begleitperson) zu Lasten des Teilnehmers. Eine Teilnahme ist nur unter Einhaltung aktueller gesetzlicher Vorgaben möglich, wie z.B. Corona-Verordnungen.

Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Kreisjugendrings für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

  1. soweit ein Schaden des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  2. soweit der Kreisjugendring für einen dem Teilnehmenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die deliktische Haftung des Kreisjugendrings für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Kreisjugendring haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter der Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Teilnehmenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Kreisjugendrings sind.

Der Kreisjugendring haftet jedoch

  1. für Leistungen, welche die Beförderung des Teilnehmenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise beinhalten, soweit diese Beförderung Vertragsbestandteil sind;
  2. wenn insoweit für einen Schaden des Teilnehmenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist.

Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Kreisjugendring unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.

Rechte des Teilnehmers bei mangelhaftem Freizeitangebot

  1. Die Teilnehmer sind zur Beachtung der Hinweise, die durch die Leiter während des Freizeitangebots oder beim Vortreffen gegeben werden, verpflichtet. (s.o.)
  2. Wird das Freizeitangebot nicht vertragsgemäß durchgeführt, können die Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der KJR kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Zusatzaufwand erfordert.
  3. Wird das Freizeitangebot infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der KJR innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer den Vertrag schriftlich kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer das Freizeitangebot infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Kreisjugendring erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Kreisjugendring verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.
  4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung eines Freizeitangebots hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Freizeitangebots gegenüber dem Kreisjugendring schriftlich geltend zu machen.

Recht am eigenen Bild

Die Fotos, die im Rahmen unseren Freizeiten von unseren Mitarbeitern gemacht werden, werden zur Öffentlichkeitsarbeit des KJR genutzt. Diese Einverständniserklärung ist mit der Anmeldung abzugeben. Die Erklärung muss unter Bevollmächtigung der Erziehungsberechtigten erteilt werden. Sollten Sie mit einer möglichen Veröffentlichung von Fotos Ihres Kindes nicht einverstanden sein oder die Einverständniserklärung widerrufen wollen, teilen Sie uns dies bis Beginn der jeweiligen Freizeitmaßnahmen schriftlich mit.

Versicherungen

Bei den Maßnahmen sind die Teilnehmer über die Eltern versichert. Da bei den Veranstaltungen bei einer Absage eines Freizeitangebots Ausfallgebühren die Regel sind, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die Teilnehmer an unseren Veranstaltungen sind außerdem über den von uns abgeschlossenen Rahmenvertrag des Landesjugendrings abgesichert. Im Versicherungsfall wird jedoch zunächst die jeweils eigene Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung der Teilnehmer in Anspruch genommen. Die Versicherung des Kreisjugendrings ist nachrangig.

Alle Teilnehmer müssen ihre Versicherungskarte mitbringen.

Weitere Informationen

In der Regel finden bei unseren Freizeiten etwa vier Wochen vor Beginn ein Vortreffen/Elternabend statt, zu dem die Teilnehmer bzw. die Eltern rechtzeitig eingeladen werden. Dort erhalten Sie dann alle eventuell noch erforderlichen Unterlagen und Detailinformationen. Wenn sie vorher weitergehende Informationen wünschen, rufen Sie uns bitte an unter (07361) 503-1465. Mit der Einladung zum Elternabend (ca. 8-10 Wochen vor der Maßnahme) erhalten alle Teilnehmer ein Merkblatt mit den für das jeweilige Freizeitangebot notwendigen Informationen. Ist ein Elternabend nicht möglich, werden alle wichtigen Unterlagen online zur Verfügung gestellt.

Zuschüsse – Ermäßigungen

Familienermäßigung
Für Geschwister/Kinder in einer Lebens- & Hausgemeinschaft gewähren wir einen Preisnachlass von

  • 25,00 € für das zweite Kind
  • 50,00 € für das dritte und jedes weitere Kind.

Da dieser Preisnachlass unabhängig davon gewährt wird, bei welchem unserer Freizeitangebote die Kinder angemeldet werden, ist es jedoch notwendig, dass alle Anmeldungen möglichst zur gleichen Zeit erfolgen. Die erforderlichen Angaben dazu müssen auf den Anmeldeformularen zusätzlich komplett ausgefüllt werden. Der Preisvorteil wird hinfällig, wenn z.B. durch Krankheit oder sonstige Gründe eine Abmeldung von Geschwistern erfolgt.

Weitere Zuschüsse

Teilnehmer vor allem aus kinderreichen und/oder einkommensschwachen Familien können zusätzlich bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und Einkommensgrenzen aus Landes- und/oder Kreismitteln einen Zuschuss erhalten. Weitere Informationen sowie das erforderliche Antragsformular dazu sind bei uns erhältlich.

Hinweis zum Datenschutz

Wir erheben, speichern, verarbeiten, nutzen und löschen für unsere Freizeiten personenbezogene Daten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dies stets im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weiteren gültigen Datenschutzbestimmungen erfolgt. Weiter haben wir alle nötigen technischen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt, um einen lückenlosen Schutz für die verarbeiteten personen-bezogenen Daten zu gewährleisten. Bei der Anmeldung für unsere Freizeiten fragen wir immer nur so viele Informationen ab, wie wir zur Erfüllung unserer Aufgaben oder zu Abrechnungszwecken zwingend benötigen. Weitergehende Angaben wie Gesundheitsdaten laut Art. 9 Abs. 1 der DSGVO (z.B. bestehende Allergien o.Ä.) auf die während der Veranstaltung Rücksicht genommen werden muss, sind freiwillige Angaben und dienen ausschließlich dem Wohle der Schutzbefohlenen. Laut Art. 9 Abs. 2 lit. c DSGVO ist der Verein dazu berechtigt, diese Gesundheitsdaten in Notfallsituationen an die behandelnden Stellen weiterzugeben. Die Anmeldedaten geben wir an unsere ehrenamtlichen, zur Verschwiegenheit verpflichten Mitarbeiter nur in dem für die Betreuung notwenigen Umfang weiter. Soweit wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet werden, geben wir Daten an auskunftsberechtigte Stellen weiter. Da wir gemeinnützig arbeiten, sind wir auf Zuschüsse für unsere Freizeit angewiesen. Wir beantragen Zuschüsse bei der Stadt Aalen, dem Landkreis und beim Land Baden-Württemberg. Hierfür werden Name, Anschrift und Geburtsdatum der teilnehmenden Kinder an diese übermittelt.

Datenübertragung im Internet

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. Onlineanmeldung, bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Insbesondere bei einer Kommunikation über E-Mail ist nicht in jedem Fall auszuschließen, dass Dritte unbefugt Kenntnis von übersendeten Inhalten nehmen.

Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Weitere Fragen, Anregungen, Kritik usw. richten Sie bitte wie üblich an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle.

V.i.S.d.P.: Nina Hartmann u. Sarah Nubert, Geschäftsführung

Kreisjugendring Ostalb e. V.
Stuttgarter Str. 41
73430 Aalen
www.kjr-ostalb.de
info@kjr-ostalb.de
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