Der Kreisjugendring Ostalb e.V. ist kein kommerzieller Reiseveranstalter. Wir versuchen soziale Gegebenheiten weitestgehend zu berücksichtigen, so dass eine Teilnahme auch bei geringerem Einkommen möglich wird. Außerdem arbeiten alle unsere Mitarbeiter ehrenamtlich und tragen somit dazu bei, die Teilnahmegebühren erschwinglich zu halten. Dementsprechend dürfen an unsere Freizeitangebote nicht die gleichen Maßstäbe angesetzt werden, wie dies bei kommerziellen Anbietern der Fall sein mag. Wir werden wie in der Vergangenheit auch dieses Jahr gemeinsam mit unseren Mitarbeitern alles in unseren Kräften stehende dafür tun, dass die Freizeitangebote wie geplant ablaufen. Dennoch wird es sich nicht vermeiden lassen, dass es hier und da zu Abweichungen oder Änderungen im Programmablauf kommen wird. Außerdem verstehen wir unsere Mitarbeiter nicht als Animateure, Pausenclowns oder Serviceleistende. Im Gegenteil: wir erwarten von all unseren Teilnehmer, dass sie sich – altersgemäß natürlich – selbst aktiv mit einbringen und mit zum Gelingen unserer Freizeitangebote beitragen. Wir bieten keinen Individualtourismus und erwarten dementsprechend von allen Teilnehmern, dass sie sich in die Gruppe einbringen, Gruppenregeln akzeptieren und ihr Verhalten den in unserer Maßnahme geltenden Normen anpassen.
Anmeldungen können nur schriftlich oder online auf www.kjr-ostalb.de erfolgen. Sie gelten als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Kreisjugendring Ostalb e.V. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kreisjugendring die Teilnahme ausdrücklich schriftlich bestätigt. Es werden vom KJR nur die für die Verwaltung unbedingt notwendigen Daten in EDV gespeichert und auch diese werden nach Abschluss der Maßnahmen wieder gelöscht. Für die Anmeldungen müssen die beiliegenden Anmeldebögen benützt werden. Weitere Anmeldebögen können beim Kreisjugendring Ostalb e.V. schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Außerdem stehen sie zum Download unter www.kjr-ostalb.de zur Verfügung. Außerdem ist eine Anmeldung auf www.kjr-ostalb.de möglich.
Es gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf eine Teilnahme. Mit der Einladung zum Elternabend (ca. 8-10 Wochen vor der Maßnahme) erhalten alle Teilnehmer ein Merkblatt mit den für das jeweilige Freizeitangebot notwendigen Informationen.
Der Kreisjugendring schuldet aus dem Vertrag ausschließlich die Leistungen, die in der Angebotsausschreibung genannt sind.
Sie erhalten nach der Anmeldung eine Bestätigung, in der Sie zu einer Anzahlung in Höhe von 75,00 € aufgefordert werden. Der Restbetrag wird vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Freizeitangebots fällig. Erst nach Entrichtung des vollständigen Teilnahmebeitrages ist eine Teilnahme möglich. Sollte zwei Wochen vor Freizeitbeginn der Teilnahmebeitrag noch nicht vollständig auf unserem Konto eingegangen sein, behält sich der Kreisjugendring den Ausschluss von der Freizeit vor. Alle Zahlungen sind durch Überweisung auf unser Konto mit der IBAN: DE08 6145 0050 0110 0404 24 und der BIC: OASPDE6AXXX bei der Kreissparkasse Ostalb oder bar direkt in der Geschäftsstelle zu leisten. Bitte stellen Sie dabei sicher, dass die Zahlungen rechtzeitig auf unser Konto eingehen, damit es zu keinen nachteiligen Folgen durch etwaige Verspätungen kommt. Weitere Infos über die Zahlungsregelungen bzw. über Zuschussmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.
Ein Rücktritt von einer Freizeit soll zur Beweissicherung schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Kreisjugendring. Tritt ein Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder aber tritt er ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Freizeit nicht an, kann der Kreisjugendring eine angemessene Entschädigung für die getroffene Reisevorbereitung und für seine Aufwendungen verlangen.
Wenn der Platz vom Veranstalter zum Zeitpunkt der Abmeldung anderweitig vergeben werden kann wird eine Pauschale von 20,00 € berechnet. Wird der Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt, ist der volle Teilnahmebeitrag zu entrichten.
Der KJR kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Im Eintrittsfall erfolgt die sofortige Benachrichtigung der Teilnehmer. Den bis dahin entrichteten Teilnahmebeitrag erhält der Teilnehmer in diesem Fall in voller Höhe zurück. Der Kreisjugendring kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung ausdrücklich genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten: Der Kreisjugendring ist verpflichtet, den Teilnehmern gegenüber die Absage des Freizeitangebotes unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass das Freizeitangebot nicht stattfindet. Ein Rücktritt des KJR später als 14 Tage vor Angebotsbeginn ist nicht zulässig.
Bei vorzeitiger Abreise während des Freizeitangebots besteht kein Rückerstattungsanspruch des Teilnahmebeitrages. Wir erlauben uns, Kinder und Jugendliche die ohne triftigen Grund frühzeitig aus einem unserer Freizeitangebote abgeholt werden, im Folgejahr auf die Warteliste zu setzen. Anderweitige Urlaubspläne stellen keinen triftigen Grund dar! Alle Teilnehmer sind verpflichtet, den Anordnungen der jeweiligen Leitung unbedingt Folge zu leisten. Ein Verstoß dagegen kann bei dadurch entstehender Gefährdung der Maßnahme zum Ausschluss des Teilnehmers führen. In diesem Fall gehen die zusätzlich entstehenden Kosten (vorzeitige Rückreise, gegebenenfalls zuzüglich Begleitperson) zu Lasten des Teilnehmers.
Die vertragliche Haftung des Kreisjugendrings für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
Die deliktische Haftung des Kreisjugendrings für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Kreisjugendring haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter der Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Teilnehmenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Kreisjugendrings sind.
Der Kreisjugendring haftet jedoch
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Kreisjugendring unter der nachstehend angegebene Anschrift erfolgen. Ansprüche des Teilnehmenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Teilnehmenden und dem Kreisjugendring Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmende oder der Kreisjugendring die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Die Fotos, die im Rahmen unseren Freizeiten von unseren Mitarbeitern gemacht werden, werden zur Öffentlichkeitsarbeit des KJR genutzt. Diese Einverständniserklärung ist mit der Anmeldung abzugeben. Sollten Sie mit einer möglichen Veröffentlichung von Fotos Ihres Kindes nicht einverstanden sein oder die Einverständniserklärung widerrufen zu wollen, teilen Sie dies bis Beginn der jeweiligen Freizeitmaßnahmen schriftlich mit.
Bei unseren Auslandsfreizeiten empfehlen wir einen internationalen Krankenschein (bei den Krankenkassen erhältlich). Bei den übrigen Maßnahmen sind die Teilnehmer über die Eltern versichert. Da bei den Veranstaltungen bei einer Absage eines Freizeitangebots Ausfallgebühren die Regel sind, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die Teilnehmer an unseren Veranstaltungen sind außerdem über den von uns abgeschlossenen Rahmenvertrag des Landesjugendrings abgesichert. Im Versicherungsfall wird jedoch zunächst die jeweils eigene Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung der Teilnehmer in Anspruch genommen. Die Versicherung des Kreisjugendrings ist nachrangig.
Mittlerweile stellen alle gesetzlichen Krankenversicherungen für alle Familienmitglieder eigene Versicherungskarten aus. Da sich die Ärzte ebenfalls darauf eingestellt haben, bitten wir darum, dass unsere Teilnehmer alle im Besitz einer gültigen Karte sind und diese auch während der Maßnahme dabei haben.
Für Auslandsfreizeiten ist ein gültiger Reisepass bzw. Personalausweis erforderlich. Es gelten die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes. Nichtdeutsche Teilnehmer brauchen gegebenenfalls ein gültiges Visum. Der Teilnehmende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kreisjugendring schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Bei einigen Freizeiten findet etwa vier Wochen vor Beginn ein Vortreffen/Elternabend statt, zu dem die Teilnehmer bzw. die Eltern rechtzeitig eingeladen werden. Dort erhalten Sie dann alle eventuell noch erforderlichen Unterlagen und Detailinformationen. Wenn sie vorher weitergehende Informationen wünschen, rufen Sie uns bitte an. Telefon (07361) 503-1465
Familienermäßigung
Meldet eine Familie mehrere Kinder bei unseren Maßnahmen an, gewähren wir einen Preisnachlass von
Da dieser Preisnachlass unabhängig davon gewährt wird, bei welchem unserer Freizeitangebote die Kinder angemeldet werden, ist es jedoch notwendig, dass alle Anmeldungen möglichst zur gleichen Zeit erfolgen. Die erforderlichen Angaben dazu müssen auf den Anmeldeformularen zusätzlich komplett ausgefüllt werden. Der Preisvorteil wird hinfällig, wenn z.B. durch Krankheit oder sonstige Gründe eine Abmeldung von Geschwistern erfolgt.
Teilnehmer vor allem aus kinderreichen und/oder einkommensschwachen Familien können zusätzlich bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und Einkommensgrenzen aus Landes- und/oder Kreismitteln einen Zuschuss erhalten. Weitere Informationen sowie das erforderliche Antragsformular dazu sind bei uns erhältlich.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Weitere Fragen, Anregungen, Kritik usw. richten Sie bitte wie üblich an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle.
V.i.S.d.P.: Michael Baltes u. Sarah Schneller, Geschäftsführer
Kreisjugendring Ostalb e. V.
Stuttgarter Str. 41
73430 Aalen
www.kjr-ostalb.de
info@kjr-ostalb.de
www.facebook.com/kjrostalb